Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) sowie der Deutsche Alpenverein (DAV) haben gemeinsam eine Richtlinie für Kletterwände an Schulen und ähnlichen Institutionen ausgearbeitet.
Dort gilt:
- ab 60 cm Tritthöhe - ungebundener Boden (z.B. Rasen)
- ab 1,50 m Tritthöhe - stoßdämpfender Boden (z.B. Kies, synthetischer Fallschutz oder ähnliches)
- bei freien Fallhöhen über 2 m Tritthöhe muss mit Seilsicherung geklettert werden
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