Wartung

Wartung von Künstlichen Kletteranlagen (Quelle: DAV)


Die Norm für künstliche Kletteranlagen EN 12572 verweist auf die Normen für Spielplatzgeräte DIN EN 1176-1 bis 1176-7.
Teil 7 regelt die Installation, Inspektion, Betrieb und Wartung. Die Wartung sollte nach den Anleitungen des Herstellers mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.
 

Visuelle Routine-Inspektion

Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich infolge von Benutzung ergeben (wie angebrochene und lose Griffe, beschädigte oder abgenutzte Sicherungspunkte)
Hier sind die Ordnungskräfte (Kletterwandbetreuer / Übungsleiter) gefordert - aber auch jeder Kletterer selbst sollte die Augen offen halten, um offensichtliche Gefahren abzuwenden.

 

 

Operative Inspektion

Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebes und der Stabilität in Bezug auf jedweden Verschleiss. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller erfolgen.

 

 

 

Jährliche Hauptinspektion

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Anlage.
Diese Inspektion wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Dieser hat aufgrund seiner Erfahrung ausreichende Kenntnisse, so dass er den sicheren Zustand der Kletterwand beurteilen kann.

 

 

 

 

 

 

 

Zur Vermeidung von Unfällen muss jeder Betreiber sicherstellen, dass ein geeigneter Inspektionsplan aufgestellt und eingehalten wird.
Hierbei werden die lokalen Bedingungen und die Herstellerangaben in Betracht gezogen, die die nötige Inspektionshäufigkeit beeinflussen. Der Plan regelt die Art und Weise der Wartung und beinhaltet alle zu prüfenden Bauteile mit den jeweiligen Prüfintervallen.
 

Je nach Größe und Nutzung sollte ein Konzept für das Sicherheitsmanagement der Anlage aufgestellt werden. Das Personal muss die entsprechende Befähigung für die auszuführenden Arbeiten haben. Der Grad der Sachkunde der prüfenden Personen wird von der zu lösenden Aufgabe bestimmt. Bestimmte Aufgaben, die einen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben, können nur von qualifizierten Fachleuten ausgeführt werden.
 


Werden bei einer Inspektion sicherheitsbeeinträchtigende Defekte entdeckt, so müssen sie unverzüglich behoben werden. Ist dies nicht möglich, muss der Bereich der Anlage gesperrt werden. Von allen Kontrollmaßnahmen im Rahmen des Sicherheitsmanagements sollen Aufzeichnungen geführt werden. Die ausgeführten Arbeiten werden mit Zeitangabe, Namen und Unterschrift dokumentiert.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Häufigkeit der Wartungen müssen Sie ihren örtlichen Gegebenheiten d.h. entsprechend der Kletterwandnutzung anpassen.

 

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